Geschichte

NadiaDas Lager »Schwarzer Hund«
Über das Zwangsarbeiterlager der Reichsbahn an der Pankgrafenstraße in Karow
Wann die Reichsbahn ihr Zwangsarbeiterlager Karow in Berlin (verlängerte) Pankgrafenstraße, plante, ist noch nicht ganz klar. Es dürfte im Zusammenhang mit dem Berliner Güteraußenring stehen. Noch vor dem Krieg begann die Reichsbahn, eine Linie zu bauen, die von Südwesten kommend über Teltow, Lichtenrade, Großziethen, Schönefeld, Wuhlheide, Wartenberg bis Karow führen sollte und zur Vermeidung des Güterverkehrs durch die Innenstadt dienen sollte. Die letzte Strecke des 45,5 Kilometer langen Güteraußenrings wurde erst nach Kriegsbeginn provisorisch gebaut.

Während des Kriegs errichtete die Reichsbahn entlang dieses Rings – aber auch in der Nähe von anderen Bahnhöfen – Lager für Kriegsgefangene, später auch für ausländische zivile Arbeitskräfte, die als Zwangsarbeiter/innen für diverse Aufgaben der Bahn eingesetzt wurden. Der Baubeginn des Karower Lagers ist unklar, jedoch befand sich Mitte Mai 1941 die erste Baracke im Bau und sollte mit Polen »belegt« werden. Mit einer Fertigstellung des Lagers wurde für Juni 1941 gerechnet und das bahntechnische Neubauamt Schöneberg plante, dann »seine« Kriegsgefangenen von Karlshorst nach Karow zu verlegen. Am 1. November 1941 überließ die Reichsbahndirektion Berlin das Lager Karow (wie auch andere Lager) der Reichsbahnbaudirektion Berlin zur Unterbringung von ausländischen Arbeitern. Damals war von 960 Plätzen in Karow die Rede, für Beschäftigte der Reichsbahn aber auch anderer Unternehmen. Später wird die Zahl von 2.000 Personen genannt: Litauer, Polen, Ukrainer bzw. allgemeiner: »Ostarbeiter« – das war der gängige Begriff für Zivilisten aus der Sowjetunion, die hier zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Und erfahrungsgemäß stieg die Belegung in den Lagern im Verlauf des Krieges um mehr als das Doppelte der offiziellen Kapazität.
Am 18. Juni 1943 ordnete die Reichsbahndirektion Berlin an, dass schwangere »Ostarbeiterinnen« bis zwei bis drei Wochen vor der voraussichtlichen Niederkunft an ihrem Arbeitsplatz verbleiben sollen. Dann sollen sie zur Entbindung in das Lager Karow gebracht und zu Arbeiten wie Grasstechen, Barackenreinigen oder Gemüseputzen herangezogen werden. »Für diese Tätigkeit erhalten sie dort freie Unterkunft und Verpfle- gung ohne Lohnfortzahlung.« Nach Geburt und Ablauf der Stillzeit sollen sie wieder »in den Arbeitsprozess eingereiht werden«. Ihre Kinder sollen im Lager Karow »verbleiben […] und durch geeignete Kräfte verwartet und betreut« werden.
Offenbar war das Reichsbahnlager Karow eine der berüchtigten »Ausländerkinderpflegestätten der einfachsten Art«, in der Kinder von Zwangsarbeiterinnen zu Tode gepflegt wurden. … 
Foto: Privat

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